Veröffentlicht am 22. Februar 2019 von Matthias GoernerGrundrechte gelten auch für betreute Menschen! Teilen mit:Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)MehrKlick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)